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Diagnostik und Gutachten

Eignungsgutachten für die Ausbildung in Klinischer Psychologie und Gesundheitspsychologie


Für die Zulassung zur postgraduellen Ausbildung in Klinischer Psychologie und / oder Gesundheitspsychologie ist gemäß Psychologengesetz (2013) ein klinisch-psychologisches Gutachten erforderlich. Dieses Gutachten bestätigt die psychische Eignung der Person und stellt sicher, dass die notwendigen persönlichen und psychischen Voraussetzungen erfüllt sind.


Ablauf der psychologischen Befundung


Die Eignungsfeststellung findet persönlich in der Praxis statt.


Dauer: Die Dauer der Begutachtung beträgt 2 Stunden. Das Gutachten wird innerhalb von 2 Wochen fertig gestellt und verschlüsselt an Sie übermittelt.


Kosten: Die Kosten für das Eignungsgutachten betragen 250€ (inkl. USt.). Das Eignungsgutachten ist privat zu bezahlen.


Ablauf: Es findet ein persönliches Gespräch statt sowie eine testpsychologische Untersuchung.

1. Explorationsgespräch

In einem vertraulichen Gespräch besprechen wir Ihre Motivation, den bisherigen Werdegang und berufliche Erfahrungen. Auch werde ich einige Punkte aus der Biografie und Ihrer aktuellen Lebenssituation erfragen. Insbesondere die emotionale und psychische Stabilität stehen dabei im Vordergrund.


2. Testpsychologische Diagnostik

Die Untersuchung ergänzt das Explorationsgespräch und beinhaltet wissenschaftlich fundierte Testverfahren zur Erfassung Ihrer:

  • Emotionalen und psychischen Stabilität
  • Persönlichkeitsstruktur
  • Belastbarkeit


Ziel ist die Eignungsfeststellung für die spätere Ausübung des Berufs als Klinische/r bzw. Gesundheitspsychologe/in.


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Wer darf psychologische Eignungsgutachten in Österreich anbieten?


Die klinisch-psychologischen Eignungsgutachten dürfen nur von ausgebildeten Klinischen PsychologInnen angeboten werden. Voraussetzung dafür ist ein Studium der Psychologie, sowie eine mehrjährige Fachausbildung. Weitere Infos zu meinem beruflichen Werdegang finden Sie im Bereich „Über mich“. 

Als Klinische Psychologin unterliege ich gemäß § 37 des Psychologengesetzes der psychologischen Verschwiegenheitspflicht.


Kontaktieren Sie mich gerne - Ich bin für Sie da!